Warum ETF-Besteuerung Expats stolpern lässt
Expats bringen oft ein bestehendes Broker-Konto mit, Interactive Brokers, Trade Republic, Degiro, Schwab. Was zuhause funktioniert, passt selten sauber ins deutsche System. Die Folge: überraschende Steuerforderungen und verpasste Freibeträge.
Dieser Guide erklärt die drei Konzepte, die jeder ETF-Anleger in Deutschland verstehen muss: Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale und Teilfreistellung.
Zur breiteren ETF-Strategie siehe unseren ETF-Guide für Expats.
1. Sparerpauschbetrag: Ihr steuerfreier Freibetrag
Jeder in Deutschland steuerpflichtige Anleger hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag, steuerfreier Freibetrag auf Kapitalerträge:
- 1.000 € pro Person
- 2.000 € pro gemeinsam veranlagtem Paar
Deutsche Broker berücksichtigen ihn automatisch, sobald Sie einen Freistellungsauftrag einreichen. Ausländische Broker tun das nicht, der Freibetrag wird über die deutsche Steuererklärung (Anlage KAP) geltend gemacht.
> Tipp: Mit mehreren Broker-Konten den Freibetrag per Freistellungsauftrag aufteilen, die Summe darf aber die Grenze nicht überschreiten.
2. Vorabpauschale: Die jährliche „Vorabsteuer“
Seit 2018 werden thesaurierende ETFs in Deutschland jedes Jahr auf einen fiktiven Ertrag besteuert, die *Vorabpauschale*, auch wenn nichts ausgeschüttet wird.
Vereinfacht:
- ETF-Wert am Jahresanfang × Basiszins (jährlich von der Bundesbank festgelegt, ca. 2,29 % für 2026 auf Basis 2025) × 70 %
- Gekappt auf den tatsächlichen Kursgewinn des Jahres
- Abzug der *Teilfreistellung* (siehe nächster Abschnitt)
- Rest wird mit 26,375 % Kapitalertragsteuer versteuert
Praktisch ist die Vorabpauschale bei globalen Aktien-ETFs klein, oft 30–100 € pro 10.000 € pro Jahr. Sie ist aber cash im Januar fällig und muss bei ausländischen Brokern manuell erklärt werden.
3. Teilfreistellung: Die Teilbefreiung
Deutschland gewährt eine Teilfreistellung, ein Anteil des Ertrags bleibt schlicht steuerfrei, je nach Fondstyp:
| Fondstyp | Teilfreistellung |
|---|---|
| Aktienfonds/ETFs (≥ 51 % Aktien) | 30 % steuerfrei |
| Mischfonds (≥ 25 % Aktien) | 15 % steuerfrei |
| Deutsche Immobilienfonds | 60 % steuerfrei |
| Ausländische Immobilienfonds | 80 % steuerfrei |
| Renten-ETFs | 0 % |
Der effektive Steuersatz auf einen globalen Aktien-ETF liegt also nicht bei 26,375 %, sondern nach Teilfreistellung bei ca. 18,5 %. Ein Grund, warum ETFs im deutschen Recht weiter sehr attraktiv sind.
Die Ausland-Broker-Falle
Ein ausländischer Broker (US, UK, IE, NL) als deutscher Steuerpflichtiger ist erlaubt, bringt aber Pflichten:
- Manuelle Berechnung der Vorabpauschale in Anlage KAP
- Manuelle Meldung von Dividenden und realisierten Gewinnen
- PFIC-Probleme für US-Personen bei US-domizilierten ETFs, die meisten Nicht-US-ETFs gelten für die IRS als PFIC
- Kein Freistellungsauftrag. Sparerpauschbetrag nur über die Steuererklärung
US-Bürger sollten insbesondere zweimal überlegen, bevor sie in Deutschland UCITS-ETFs kaufen; Steuer- und Meldeaufwand können jeden Gebührenvorteil überschreiten. Alternativen im ETF-Guide für Expats.
Häufige Fehler von Expats
- US-domizilierte ETFs aus Deutschland kaufen, meist per MiFID-Regeln blockiert; wenn nicht, ist die Steuerlage schlechter als bei UCITS.
- Vorabpauschale vergessen beim ausländischen Broker, das Finanzamt sieht es via automatischem Informationsaustausch (CRS).
- Anlage KAP nicht abgeben, weil „keine Ausschüttung“ erfolgte, thesaurierend löst trotzdem Vorabpauschale aus.
- Sparerpauschbetrag verschenken, weil man ihn nie über Konten hinweg geltend macht.
- FIFO ignorieren. Deutschland besteuert ETF-Verkäufe streng First-in-First-out, was bei Teilverkäufen entscheidend sein kann.
Was Sie dieses Jahr tun sollten
- Alle Broker-Konten als deutscher Steuerpflichtiger auflisten.
- Freistellungsaufträge bei deutschen Brokern setzen, um den Sparerpauschbetrag voll zu nutzen.
- Bei ausländischen Brokern die Steuererklärung mit Blick auf Anlage KAP vorbereiten. Jahresberichte, Dividendenreports und Anfangs-/Endwerte einsammeln.
- Für US-Personen: Beratung bevor Sie Nicht-US-ETFs kaufen.
- Mit der Altersvorsorge kombinieren, Altersvorsorgedepot, bAV und Rürup bieten unterschiedliche steuerliche Mäntel.
Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen, um Ihr ETF-Depot auf deutsche Steuereffizienz zu prüfen, vor der nächsten Steuererklärung.
> Hinweis: Rein informativer Inhalt, keine individuelle Steuerberatung. Regeln ändern sich; der Basiszins für die Vorabpauschale wird jährlich neu festgesetzt. Bitte Steuerberater konsultieren.