Geldanlage
    2. Juni 2026
    10 min Lesezeit
    Von Jan-Luca Lobers

    ETF-Besteuerung in Deutschland: Vorabpauschale, Teilfreistellung und was Expats übersehen

    Die ETF-Besteuerung wirkt kompliziert, folgt aber einer klaren Logik. Verstehen Sie Vorabpauschale, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag vor der nächsten Steuererklärung.

    Warum ETF-Besteuerung Expats stolpern lässt

    Expats bringen oft ein bestehendes Broker-Konto mit, Interactive Brokers, Trade Republic, Degiro, Schwab. Was zuhause funktioniert, passt selten sauber ins deutsche System. Die Folge: überraschende Steuerforderungen und verpasste Freibeträge.

    Dieser Guide erklärt die drei Konzepte, die jeder ETF-Anleger in Deutschland verstehen muss: Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale und Teilfreistellung.

    Zur breiteren ETF-Strategie siehe unseren ETF-Guide für Expats.

    1. Sparerpauschbetrag: Ihr steuerfreier Freibetrag

    Jeder in Deutschland steuerpflichtige Anleger hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag, steuerfreier Freibetrag auf Kapitalerträge:

    • 1.000 € pro Person
    • 2.000 € pro gemeinsam veranlagtem Paar

    Deutsche Broker berücksichtigen ihn automatisch, sobald Sie einen Freistellungsauftrag einreichen. Ausländische Broker tun das nicht, der Freibetrag wird über die deutsche Steuererklärung (Anlage KAP) geltend gemacht.

    > Tipp: Mit mehreren Broker-Konten den Freibetrag per Freistellungsauftrag aufteilen, die Summe darf aber die Grenze nicht überschreiten.

    2. Vorabpauschale: Die jährliche „Vorabsteuer“

    Seit 2018 werden thesaurierende ETFs in Deutschland jedes Jahr auf einen fiktiven Ertrag besteuert, die *Vorabpauschale*, auch wenn nichts ausgeschüttet wird.

    Vereinfacht:

    1. ETF-Wert am Jahresanfang × Basiszins (jährlich von der Bundesbank festgelegt, ca. 2,29 % für 2026 auf Basis 2025) × 70 %
    2. Gekappt auf den tatsächlichen Kursgewinn des Jahres
    3. Abzug der *Teilfreistellung* (siehe nächster Abschnitt)
    4. Rest wird mit 26,375 % Kapitalertragsteuer versteuert

    Praktisch ist die Vorabpauschale bei globalen Aktien-ETFs klein, oft 30–100 € pro 10.000 € pro Jahr. Sie ist aber cash im Januar fällig und muss bei ausländischen Brokern manuell erklärt werden.

    3. Teilfreistellung: Die Teilbefreiung

    Deutschland gewährt eine Teilfreistellung, ein Anteil des Ertrags bleibt schlicht steuerfrei, je nach Fondstyp:

    FondstypTeilfreistellung
    Aktienfonds/ETFs (≥ 51 % Aktien)30 % steuerfrei
    Mischfonds (≥ 25 % Aktien)15 % steuerfrei
    Deutsche Immobilienfonds60 % steuerfrei
    Ausländische Immobilienfonds80 % steuerfrei
    Renten-ETFs0 %

    Der effektive Steuersatz auf einen globalen Aktien-ETF liegt also nicht bei 26,375 %, sondern nach Teilfreistellung bei ca. 18,5 %. Ein Grund, warum ETFs im deutschen Recht weiter sehr attraktiv sind.

    Die Ausland-Broker-Falle

    Ein ausländischer Broker (US, UK, IE, NL) als deutscher Steuerpflichtiger ist erlaubt, bringt aber Pflichten:

    • Manuelle Berechnung der Vorabpauschale in Anlage KAP
    • Manuelle Meldung von Dividenden und realisierten Gewinnen
    • PFIC-Probleme für US-Personen bei US-domizilierten ETFs, die meisten Nicht-US-ETFs gelten für die IRS als PFIC
    • Kein Freistellungsauftrag. Sparerpauschbetrag nur über die Steuererklärung

    US-Bürger sollten insbesondere zweimal überlegen, bevor sie in Deutschland UCITS-ETFs kaufen; Steuer- und Meldeaufwand können jeden Gebührenvorteil überschreiten. Alternativen im ETF-Guide für Expats.

    Häufige Fehler von Expats

    1. US-domizilierte ETFs aus Deutschland kaufen, meist per MiFID-Regeln blockiert; wenn nicht, ist die Steuerlage schlechter als bei UCITS.
    2. Vorabpauschale vergessen beim ausländischen Broker, das Finanzamt sieht es via automatischem Informationsaustausch (CRS).
    3. Anlage KAP nicht abgeben, weil „keine Ausschüttung“ erfolgte, thesaurierend löst trotzdem Vorabpauschale aus.
    4. Sparerpauschbetrag verschenken, weil man ihn nie über Konten hinweg geltend macht.
    5. FIFO ignorieren. Deutschland besteuert ETF-Verkäufe streng First-in-First-out, was bei Teilverkäufen entscheidend sein kann.

    Was Sie dieses Jahr tun sollten

    1. Alle Broker-Konten als deutscher Steuerpflichtiger auflisten.
    2. Freistellungsaufträge bei deutschen Brokern setzen, um den Sparerpauschbetrag voll zu nutzen.
    3. Bei ausländischen Brokern die Steuererklärung mit Blick auf Anlage KAP vorbereiten. Jahresberichte, Dividendenreports und Anfangs-/Endwerte einsammeln.
    4. Für US-Personen: Beratung bevor Sie Nicht-US-ETFs kaufen.
    5. Mit der Altersvorsorge kombinieren, Altersvorsorgedepot, bAV und Rürup bieten unterschiedliche steuerliche Mäntel.

    Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen, um Ihr ETF-Depot auf deutsche Steuereffizienz zu prüfen, vor der nächsten Steuererklärung.

    > Hinweis: Rein informativer Inhalt, keine individuelle Steuerberatung. Regeln ändern sich; der Basiszins für die Vorabpauschale wird jährlich neu festgesetzt. Bitte Steuerberater konsultieren.

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